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LG Kiel, 21.11.2014 - 10 Qs 57/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 263 StGB, § 102 StPO
Betrug: Fordern eines überhöhten Preises - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses bei einem nicht Tatverdächtigen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Auszug aus LG Kiel, 21.11.2014 - 10 Qs 57/14
Schon das Vorliegen einer Täuschungshandlung der Beschuldigten erscheint zweifelhaft, denn allein das Fordern eines bestimmten, überhöhten Preises enthält für sich genommen keine Täuschung, es sei denn, dass aufgrund besonderer Umstände auf das bloße Verlangen eines marktüblichen Preises vertraut werden durfte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. April 2011, Az. 1 StR 458/10, Rn 16 (zitiert nach juris)). - KAG Mainz, 21.08.2012 - M 12/12
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
Auszug aus LG Kiel, 21.11.2014 - 10 Qs 57/14
Denn die von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg in dem Auslieferungsverfahren gegen die Beschuldigte (dortiges Az. 5201 AR 12/12 bzw. Ausl 43/12) angestellten Recherchen (vgl. dazu die zusammenfassende Darstellung auf Bl. 231ff. der Auslieferungsverfahrensakte sowie den zugehörigen Sonderband) haben ergeben, dass der von der Region K. für einen Computertomografen gezahlte Preis im zweiten Halbjahr des Jahres 2008 marktüblich war, woraufhin bereits das Oberlandesgericht Hamburg die Auslieferung der Beschuldigten an die Russische Föderation in seinen Beschlüssen vom 15. März (vgl. dazu Bl. 138-140 d.A.) und 15. April 2013 (vgl. dazu Bl. 141-143 d.A.) für unzulässig erklärte.